Studienstiftung des Deutschen Volkes SDV - Scholarships

Deadline: As soon as possible

Scholarships

Undergraduate Master

Location(s)

  • Germany

Overview

Sie haben die Schule mit sehr guten Noten abgeschlossen oder erzielen im Studium überdurchschnittliche Leistungen? Sie suchen nach einer Förderung, die Ihnen finanziell erlaubt, Ihr Studium frei zu gestalten und durch ein reichhaltiges Bildungsprogramm neue inhaltliche Impulse vermittelt? Ein Stipendium der Studienstiftung bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten der finanziellen und ideellen Förderung. Auf diesen Seiten stellen wir die verschiedenen Wege in die Förderung der Studienstiftung vor und geben praktische Hinweise zur Bewerbung und zu den Auswahlverfahren. Die Studienstiftung vermittelt ihren rund 13.000 Stipendiatinnen und Stipendiaten vielfältige Möglichkeiten zur wissenschaftlichen Vertiefung, zum fächerübergreifenden Dialog und für internationale Erfahrungen. Die Geförderten bilden die gesamte Breite und Vielfalt weltanschaulicher, religiöser sowie demokratisch verankerter politischer Hintergründe und Werte ab, die sie in das Programmangebot der Studienstiftung einbringen.

Details

Wir ermutigen unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten, eigene Ziele zu entwickeln und umzusetzen. Die Stipendiaten entscheiden selbst, welche Angebote und Anregungen sie aufgreifen: Unsere Förderung basiert auf einer Kultur der Freiheit.

Die gezielte Vernetzung der Stipendiaten – untereinander und mit ausgewiesenen Wissenschaftlern – ist uns ein wichtiges Anliegen. Mit unserem Programm – Sommerakademien, Wissenschaftlichen Kollegs, Doktorandenforen – vermitteln wir wissenschaftliche Vertiefung und fachübergreifenden Dialog, intellektuelle Anregungen, Konfrontation mit neuen Ideen und die Ermutigung zur Reflexion. Ein umfassendes Stipendien- und Sprachkursangebot erleichtert unseren Stipendiaten den Schritt ins Ausland und damit die Auseinandersetzung mit anderen Kulturen und Lebensweisen. Zur Berufsorientierung bieten wir Seminare mit den Schwerpunkten Wissenschaft, Wirtschaft und Lehramt sowie ein breit gefächertes Praktikantenprogramm.

Wege in die Studienstiftung

Die meisten Bewerberinnen und Bewerber werden von ihrer Schulleitung, ihrer Hochschule oder von Partnerinstitutionen für ein Stipendium vorgeschlagen. Wenn Sie Ihr Studium vor kurzem begonnen haben, können Sie sich darüber hinaus über die Selbstbewerbung mit Auswahltest für ein Stipendium qualifizieren.

Wenn Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen, laden wir Sie nach dem Vorschlag oder dem erfolgreich absolvierten Auswahltest zu einem Auswahlseminar ein.

Für Studierende an Kunst- und Musikhochschulen sowie Fachhochschulen in den Fachbereichen Bildende und Darstellende Kunst, Design, Film und Musik sowie für die Promotionsförderung hat die Studienstiftung eigene Zugangswege etabliert. Des Weiteren bietet die Studienstiftung in Kooperation mit Partnerorganisationen eine Vielzahl von offenen Stipendienprogrammen an.

Befragen Sie unsere Geförderten via Facebook zu ihren Erfahrungen mit der Auswahl und Förderung und machen Sie sich ein Bild von unseren Stipendiatinnen und Stipendiaten! Hier finden Sie aktuelle Porträts.

Auswahlverfahren im Überblick

Hier können Sie sich detaillierter über das für Sie passende Auswahlverfahren informieren:

  • Selbstbewerbung mit Auswahltest
  • Auswahl für Studierende an Universitäten und Hochschulen (FH/HAW)
  • Auswahl für Studierende künstlerischer und gestalterischer Fächer: Musik, Kunst/Design/Film, Darstellende Kunst
  • Informationen für Studierende an einer Hochschule im Ausland

Opportunity is About


Eligibility

Candidates should be from:


Description of Ideal Candidate

Voraussetzungen

Die Förderung der Studienstiftung richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Sie können sich für ein Stipendium der Studienstiftung bewerben oder dafür vorgeschlagen werden, wenn Sie:

  • an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Fachhochschule, Kunst- und Musikhochschule) in Deutschland studieren oder
  • einen Teil oder Ihr gesamtes Studium an einer Hochschule in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder in der Schweiz absolvieren.

Zusätzlich müssen Sie eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen oder die Vorgaben des §8 Abs. 1 bis 3 BAföG erfüllen. Kommen Sie aus einem Mitgliedstaat der EU, müssen Sie dauerhaft in Deutschland studieren und hier einen Abschluss anstreben, um zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden. Die Förderung im Ausland bzw. die Förderung von Deutschen im Ausland regeln §5 und §6 des BAföG.

Die Voraussetzungen nach §8 BAföG erfüllen alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, in der Regel Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer sowie in Deutschland daueraufenthaltsberechtigte Personen; darüber hinaus auch anerkannte Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte; Geduldete jedoch erst nach einer 15-monatigen Wartefrist. Hier finden Sie eine Orientierung über die relevanten rechtlichen Regelungen in Bezug auf den Aufenthaltsstatus von Geflüchteten.

Für die Bewerbung gibt es keine formalen Altersgrenzen.

Befinden Sie sich in einem Zweit- oder Aufbaustudium, können Sie sich für die regulären Stipendien leider nicht bewerben.


Dates

Deadline: As soon as possible


Cost/funding for participants

Wie wir fördern

Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die Förderung der Studienstiftung? Was erwartet Sie und was macht unsere Förderung aus? Erfahren Sie hier mehr über unser Stipendium, das sich aus der ideellen und der finanziellen Förderung zusammensetzt.

Ideelle Förderung

Wir ermutigen unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten, eigene Ziele der akademischen und persönlichen Entwicklung zu formulieren und umzusetzen. Dabei entscheiden sie selbst, welche unterstützenden Angebote und Anregungen der Studienstiftung sie aufgreifen: Unsere Förderung basiert auf einer Kultur der Freiwilligkeit.

Die gezielte Vernetzung der Geförderten – untereinander und mit ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern – ist uns ein wichtiges Anliegen. Mit unserem Bildungsprogramm – Akademien, Wissenschaftlichen Kollegs, Doktorandenforen – vermitteln wir wissenschaftliche Vertiefung und fachübergreifenden Dialog, intellektuelle Anregungen, Konfrontation mit neuen Ideen und die Ermutigung zur Reflexion. Ein umfassendes Stipendien- und Sprachkursangebot erleichtert den Schritt ins Ausland und damit die Auseinandersetzung mit anderen Kulturen und Lebensweisen. Zur Berufsorientierung bieten wir Seminare mit den Schwerpunkten Wissenschaft, Wirtschaft und Lehramt sowie ein breit gefächertes Praktikumsprogramm. Besondere Angebote wie Kurztagungen, Konzertreihen oder Residenzen bieten wir darüber hinaus den geförderten Künstlerinnen und Künstlern an.

Die individuelle Beratung ist ein elementarer Bestandteil unserer Förderung: Allen Geförderten stehen zwei Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Seite, bei denen sie sich in Studienfragen jederzeit Rat holen können: eine Professorin oder ein Professor als Vertrauensdozent vor Ort und eine Referentin oder ein Referent in der Geschäftsstelle der Studienstiftung.

Die Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten sind üblicherweise für eine Gruppe von zehn bis 15 Geförderten aus verschiedenen Fächern zuständig. Sie halten persönlichen Kontakt zu den Geförderten und regen gemeinsame Aktivitäten der Gruppe an. Dem persönlichen Austausch zwischen Referentinnen und Referenten sowie den Geförderten dienen die regelmäßig stattfindenden Sprechstunden und Treffen am Studienort.

An jedem Hochschulort können die Geförderten, in Absprache mit der Geschäftsstelle, selbstständig Veranstaltungen entwickeln und umsetzen. Hierfür können zusätzliche finanzielle Mittel beantragt werden.

Finanzielle Förderung

Alle Geförderten erhalten eine monatliche Studienkostenpauschale von 300 Euro. Zusätzlich können sie, abhängig von der finanziellen Situation der Familie, ein Lebenshaltungsstipendium von monatlich bis zu 649 Euro beziehen. Dies gilt auch für Studienanfänger im Ausland. Außerdem können Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung gewährt werden, wenn die Geförderten nicht über ihre Eltern krankenversichert sind. Geförderte mit Kind werden durch einen Familienzuschlag und eine Kinderbetreuungspauschale zusätzlich gefördert. Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden. Auf der von der Arbeitsgemeinschaft der Begabtenförderungswerke betriebenen Seite Stipendium Plus finden Sie eine Übersicht über die finanzielle Förderung. Hier können Sie die Höhe des Promotionsstipendiums nachlesen.

Auslandsförderung

Fachlich weiterkommen, andere Menschen und Kulturen kennenlernen, Sprachkenntnisse vertiefen: Es gibt viele Gründe, während des Studiums ins Ausland zu gehen. Die Studienstiftung ermutigt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten, während des Studiums einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt zu realisieren. Mit großem Erfolg: Dass Gegen Ende ihres (Erst-)Studiums fast drei Viertel der Geförderten einen Auslandsaufenthalt realisiert haben, liegt nicht nur an einer umfangreichen finanziellen Förderung, sondern auch an der entsprechenden Beratung und Bestärkung.

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